Kostenlos zum Businessplan mit einem AVGS

Ich bin für Sie auch digital oder telefonisch erreichbar, OHNE Präsenzpflicht, flexibel und individuell.

Die Durchführung der Existenzgründungsberatung kann als Onlinemaßnahme durchgeführt werden.Mit einem AVGS KOSTENNLOS für Sie!

Wobei ich Sie unterstütze:

  • individuelle Beratung
  • Beantragung Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld
  • Businessplan-Entwicklung
  • Finanzplanung
  • Fremdkapitalbeschaffung
  • Formalien und Organisation
  • Marketingkonzeption
  • Akquise Strategie
  • fachkundige Stellungnahme

Existenzgründung mit dem Arbeits- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Arbeitsagentur und dem Jobcenter

Sie sind auf dem Weg zur Existenzgründung und wollen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld bei der Arbeitsagentur/Jobcenter beantragen und benötigen Unterstützung bei allen Unterlagen für den Schritt in die Selbstständigkeit?

Dann lassen Sie sich auf dem Weg zum eigenen Unternehmen zielgerichtet und kompetent beraten. Und das beste dabei, mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann die Arbeitsagentur/Jobcenter diese Beratung fördern. Einen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld können Sie dann bei Ihrem Kundenberater stellen. 

Ihr Ansprechpartner für einen Vermittlungsgutschein (AVGS) ist immer Ihr Kundenberater in der Arbeitsagentur. Wenn Sie mit ihm oder ihr über Ihre geplante Existenzgründung sprechen, fragen Sie einfach nach der Förderung mit einem Vermittlungsgutschein – zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit. Mit diesem Vermittlungsgutschein kontaktieren Sie mich. Anschließend füllen wir gemeinsam den Vermittlungsgutschein aus und reichen Ihn dann wieder bei der Arbeitsagentur/Jobcenter ein. Und dann geht’s auch schon los. Ihr Unternehmen wartet!

Voraussetzung für den Erhalt eines AVGS

Eine dieser Voraussetzungen muss erfüllt sein um einen bundesweit gültigen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zu erhalten:

  • Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist gegeben.
  • Der Antragsteller ist noch nicht vermittelt.
  • Ein AVGS kann auch ohne Rechtsanspruch beantragt werden. Die Entscheidung liegt in diesen Fällen im Ermessen des Fallmanagers der Agentur für Arbeit.
  • Haben Sie bereits die Kündigung erhalten, befinden sich aber noch in Beschäftigung, kann ein AVGS ohne Rechtsanspruch beantragt werden.
  • Anspruchsberechtigte von Arbeitslosengeld II können einen AVGS beantragen. Die Bewilligung liegt jedoch auch hier im Ermessen des Fallmanagers.

Ablauf : In 4 Schritten zur AVGS-Förderung im Einzelcoaching

  1. Erstgespräch

Im kostenfreien Erstgespräch besprechen wir Ihren Beratungsbedarf für Ihre geplante Firmengründung.

  1. Antrag

Den Antrag für einen AVGS erhalten Sie von uns. Diesen reichen Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter ein.

  1. Bewilligung

Sie erhalten einen AVGS Gutschein nach Bewilligung. Diesen senden Sie uns im Original zu. Es erfolgt das persönliche Einzelcoaching.

  1. Beratung

Es erfolgt die individuell festgelegte Beratung in Modulen  für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit.

Folgende Punkte enthält ein Businessplan:

  • Zusammenfassung
  • Informationen zu Ihnen als Gründer
  • (fachliche und kaufmännische Eignung als Unternehmensperson)
  • Gewählte Rechtsform
  • Personalplanung
  • Standort
  • Dienstleistungs- oder Produktangebot
  • Markt und Branche
  • Marketing
  • Chancen und Risiken
  • Investitionsplanung
  • (Welche Einmaligen Kosten haben Sie?)
  • Umsatzplanung (der Zahlenteil)
  • Anlage

Sie möchten Ihre Karriere selbst in die Hand nehmen und ein Unternehmen gründen oder Ihre eigene Selbstständigkeit aufbauen?

Die Arbeitsagentur und das Jobcenter können das Coaching für die „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit“ mit einem AVGS fördern, fragen Sie einfach Ihren Arbeitsvermittler oder nehmen Sie Kontakt mit mir auf .

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